Man wollte ihren Willen brechen...
... und brach ihren Schädel
Im Oktober 2007 wollte Jörg B. die Poloponystute Karioka zum Freizeitpferd umschulen und nahm sie, zusammen mit seiner Auszubildenden an der Longe. Er schnallte ihr Hilfszügel rein, enge Schlaufzügel. Die Stute kannte jedoch keine Hilfszügel und reagierte auf diese sehr empfindlich. Sie stürzte mehrmals.
Beim letzten Sturz landete die Stute nach einem Überschlag auf dem Kopf.
Die engen Hilfszügel sollten dem Pferd das Trensengebiss zeigen. Das Pferd sollte bei anstehenden Hilfszügeln die Trense spüren. Die Verhaltensweisen des Pferdes wurden ignoriert und das Pferd viel zu schnell mit viel zu vielen Dingen konfrontiert. Nach dem Training wurde eine Schwellung festgestellt. Man vermutete eine allergische Reaktion auf einen Insektenstich und behandelte dies. Beim Führen zeigte sich die Stute torkelnd und zittrig. Sie schabte an der Bande vorbei und verletzte sich am Auge. Auch dies wurde behandelt.
Doch dann verschlechterte sich der Zustand der Stute dramatisch bis sie am Abend eingeschläfert werden musste. Die Autopsie ergab: ,, Schädelbasisfraktur mit Hämatombildung in beiden medialen Kompartimenten der Luftsäcke sowie ein retropharyngeales Hämatom mit Einengung der oberen Atemwege". Neun Stunden nach dem Sturz und dem darauf folgenden Bruch des Schädels wurde die Stute erlöst. Ihr Besitzer Jörg B. wurde wegen schwerer Tierquälerei zu einem Bußgeld von 4000 Franken zu Tagessätzen á 210 Franken auf Bewährung verurteilt. Die Auszubildende wurde von ihrer Schuld freigesprochen